BFSG Gesetz
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.
Es setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), um. Das BFSG verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.
Hauptpunkte des BFSG:
Geltungsbereich:
Das BFSG betrifft sowohl öffentliche als auch private Unternehmen, die verbrauchergerichtete Produkte und digitale Dienstleistungen anbieten.
Ziel:
Das Gesetz soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, insbesondere im digitalen Bereich.
Anforderungen:
Das BFSG legt spezifische Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Diese Anforderungen sind in der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) konkretisiert.
Inkrafttreten:
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Betroffene Produkte und Dienstleistungen:
Dazu gehören unter anderem Computer, Smartphones, Geldautomaten, Fahrscheinautomaten, E-Book-Lesegeräte, Online-Handel, Apps und andere digitale Dienste.
Wichtige Aspekte:
Das Gesetz beinhaltet auch die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung (Accessibility Statement).
Warum ist das BFSG wichtig?
Das BFSG ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der digitalen Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es stellt sicher, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Für Unternehmen ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen, um rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Ausnahmen
Ausnahmen:
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und max. 2 Mio. Euro Umsatz/Bilanzsumme) sind von den BFSG-Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Allerdings gilt diese Ausnahme nicht für Produkte nach BFSG.
Produkte
Das BFSG gilt für folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:
Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
E-Book-Lesegeräte
Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden:
Telekommunikationsdienste
Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
Bankdienstleistungen für Verbraucher
E-Books und hierfür bestimmte Software
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr